Mo

31

Jan

2011

Vom Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht

 

Mit einer gesetzlich geregelten Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass

man nicht mehr in der Lage ist seinen Willen zu äußern, eine oder mehrere Personen

bevollmächtigen, Entscheidungen mit bindender Wirkung für sich zu treffen.

 

Der Bevollmächtigte untersteht – im Gegensatz zum Betreuer (Betreuung) –

keiner staatlichen Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht.

 

Nur bei besonders wichtigen Situationen braucht der Bevollmächtigte jedoch immer die

Zustimmung des Vormundschaftsgerichts:

 

Notwendige freiheitseinschränkende Maßnahmen sollen durchgeführt werden.

 

Ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder medizinische Eingriffe,

wenn dabei Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, lang andauernder

Gesundheitsschaden zu erwarten ist.

 

Auflösung bzw. Kündigung eines Wohnmietverhältnisses.

 

Das Bestehen einer Vorsorgevollmacht verhindert auch die Einsetzung eines Betreuers.

 

Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist nicht nötig


Vorsorgeregister

 

Die Kenndaten einer Vorsorgevollmacht (z.B. Name und Adresse des Vollmachtgebers

und des Bevollmächtigten) können beim Zentralen Vorsorgeregister

der Bundesnotarkammer registriert werden.

 

Das Zentrale Vorsorgeregister hilft den Gerichten beim Auffinden

von Vorsorgevollmachten. Die Vormundschaftsgerichte können vor Anordnung

einer Betreuung klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt.

 

Beim Vorsorgeregister werden keine Inhalte hinterlegt.

Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung können beim Vorsorgeregister

ergänzend zu einer Vorsorgevollmacht registriert werden.

 


Mehrere Bevollmächtigte einsetzen

 

Es können auch zwei oder mehr Bevollmächtige eingesetzt werden. 

 

Es werden mehrere, jeweils voneinander getrennte Einzelvollmachten für bestimmte

Teilbereiche erteilt.


Um Meinungsverschiedenheiten der Bevollmächtigten möglichst zu vermeiden,

muss die Vorsorgevollmacht eindeutig klarstellen,

welche Person konkret für welche(n) Aufgabenbereich(e) zuständig

und verantwortlich ist.


Mehrere Einzelvollmachten können sinnvoll sein, wenn es z.B. zwei Personen

des absoluten Vertrauens gibt, von denen sich die eine besser für

Vermögensangelegenheiten, die andere eher für Gesundheitssorge eignet.
Nachteil ist, dass man die Vorsorgevollmacht mit mehreren Personen

besprechen und mehrere Vollmachten erstellen

sowie klar und eindeutig voneinander abgrenzen muss.

 

Doppelvollmacht

 

Es werden zwei Personen gleichzeitig eingesetzt.
Eine Doppelvollmacht ist zweckmäßig, wenn sich der Verfasser vor einem

Vollmachtsmissbrauch schützen will, denn die Bevollmächtigten

kontrollieren sich gegenseitig.


Ein weiterer Vorteil der Doppelvollmacht liegt darin, dass im Falle

der Verhinderung eines Bevollmächtigten sofort der andere Bevollmächtigte

handeln kann. Damit entsteht keine ungeklärte Situation, was eventuell die

Einsetzung eines Betreuers (Betreuung) zur Folge hätte.


Nachteil ist, dass es Streitigkeiten zwischen den Bevollmächtigten geben

kann und gegenseitige Kontrollen dazu führen können, dass schnelle

Entscheidungen blockiert werden. Dem kann vorgebeugt werden,

indem in der Vorsorgevollmacht festgelegt wird, wer von beiden bei

Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt hat.

 

Ersatzvollmacht

 

Ersatzbevollmächtigte werden für den Fall benannt, dass der eigentliche Bevollmächtigte ausfällt, z.B. aufgrund von Krankheit, Urlaub, Tod oder Rückgabe der Vollmacht. Liegt eine Ersatzvollmacht vor, kann ein Ausfall des eigentlichen Bevollmächtigten sofort ausgeglichen werden und es entstehen keine Versorgungslücken.
Damit der Ersatzbevollmächtigte im Vertretungsfall auch tatsächlich für den Patienten auftreten und handeln kann, sollte für ihn eine inhaltsgleiche Vollmacht erstellt werden, diese allerdings zunächst hinterlegt und dem Ersatzbevollmächtigten erst im Vertretungsfall zur Verfügung gestell werden. Damit der Ersatzbevollmächtigte auch in den Besitz der Vollmacht kommt, wenn der Patient bereits geschäftsunfähig ist, ist eine Information über die Ersatzvollmacht auf dem Hinweiskärtchen (im Geldbeutel oder beim Personalausweis) notwendig.
 

 

Rückgabe: Kann der ursprüngliche Bevollmächtigte seine Aufgaben wieder wahrnehmen, muss der Ersatzbevollmächtigte die Vollmacht zurückgeben. Dies ist wichtig, damit die ursprüngliche Rangfolge der Bevollmächtigung wieder hergestellt wird und Unklarheiten gegenüber Dritten vermieden werden.
Abzuraten ist von der sofortigen Aushändigung der Ersatzvollmacht an den Ersatzbevollmächtigten. Selbst mit dem Hinweis, nur im Vertretungsfall hiervon Gebrauch machen zu dürfen, kann es zu missbräuchlicher Verwendung bzw. zu Konflikten mit dem eigentlichen Bevollmächtigten kommen.

Sonderformen

 

Untervollmacht


Die Untervollmacht unterscheidet sich von den drei vorhergehenden Formen, weil nicht der Verfasser der Vorsorgevollmacht sie ausstellt, sondern sein Bevollmächtigter: Er bevollmächtigt seinerseits andere Personen für einzelne Angelegenheiten.
Ob ein Bevollmächtigter das überhaupt darf, sollte in der Vorsorgevollmacht festgelegt werden. Wer als Verfasser Untervollmachten zulässt, sollte bedenken, dass ein Bevollmächtigter dann auch Personen einbeziehen kann, denen der Verfasser selbst womöglich nicht das absolute Vertrauen schenken würde.
 

 

Missbrauch der Vorsorgevollmacht

 

Macht ein Bevollmächtigter absprachewidrig und/oder vorzeitig von der Vorsorgevollmacht Gebrauch, kann der Verfasser die Vollmacht sofort widerrufen und ggf. Schadensersatz verlangen. In einem solchen Fall sollte die Vorsorgevollmacht sofort vom Bevollmächtigten zurückverlangt werden. Wenn der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht nicht herausgibt, kann der Verfasser die Vollmacht gerichtlich für kraftlos erklären lassen.

Transmortale Vorsorgevollmacht

 

Eine Vorsorgevollmacht kann auch über den Tod hinaus erteilt werden: Mit Hilfe einer solchen transmortalen Vorsorgevollmacht ist der Bevollmächtigter in der Lage, unmittelbar mit Eintritt des Erbfalls, also ab dem Todeszeitpunkt, weiterhin im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln. Das ist insbesondere für finanzielle Angelegenheiten sinnvoll, z.B. Organisation der Beerdigung, Auflösung der Wohnung, Kündigung von Verträgen, Begleichung von Rechnungen.
 

 

Vorteil einer transmortalen Vorsorgevollmacht ist, dass sofort nach dem Tod Verfügungen getroffen werden können und nicht gewartet werden muss, bis ein Erbschein vorliegt oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist. Beides kann mehrere Monate dauern.


Die Erben sind an die Entscheidungen des Bevollmächtigten, der im Auftrag des Verstorbenen tätig wird, gebunden. Allerdings können die Erben vom Bevollmächtigten Rechenschaft und bei Verstößen ggf. auch Schadensersatz verlangen.

 

Bei Vorsorgevollmachts-Vordrucken von Banken ist eine "Gültigkeit über den Tod hinaus" häufig nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen. Wenn gewünscht wird, dass die Vorsorgevollmacht auch nach dem Tod gelten soll, muss dies mit der Bank besprochen und im Vordruck ergänzt werden.

 
 
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Di

21

Dez

2010

Der extreme Winter in einer kalten und zugigen Mietwohnung

Gerade in der jetzt kalten Winterzeit wird mancher über seine Mietwohnung verzweifeln. Es ist kalt und es zieht. Aber der Vermieter kümmert sich einfach nicht darum. Was kann ich tun?

 

In jedem Fall sollten Sie an die Minderung der Miete denken. Ein paar Beispiele, dass sich das lohnt: Um soviel Prozent dürfen Sie die Miete ohne Zustimmung des Vermieters endgültig reduzieren (= juristisch gesprochen mindern):

 

100 Prozent, wenn die Heizung während der Monate September bis Februar nicht funktioniert (LG Berlin GE 93, 263; LG Hamburg WM 76, 10).

100 Prozent, wenn die Wohnung unbewohnbar ist (AG Köln ZMR 80, 87; LG WiesbadenWM 80, 17) - zB noch nicht fertig gestellter Neubau.

100 Prozent, wenn die Elektrik für Warmwasser, Licht, Küche etc. vollständig ausfällt (AG Neukölln MM 88, 151).

100 Prozent, wenn beim Einzug entgegen dem Mietvertrag die Einbauküche fehlt (LG Itzehoe 1 S 397/96).

100 bis 60 Prozent bei besonders starkem Baulärm im Haus (LG Hamburg 307 S 135/95; AG Charlottenburg MM 96, 455; AG Hamburg WM 87, 272).

80 Prozent, wenn die einzige Toilette unbenutzbar ist (LG Berlin MM 88, 213).

80 Prozent, wenn die Wohnung nach einer Überschwemmung feucht und versandet istund mehrere Wochen unerträglich stinkt (AG Friedberg/Hessen WM 84, 198).

50 Prozent, wenn Küche und Toilette unbenutzbar sind (LG Berlin MM 10/83, 14).

50 Prozent, wenn alle Fenster undicht sind (AG Leverkusen WM 81, U9).

50 Prozent, wenn Wasser durch die Decke auf Wände, Fußboden und Möbel tropft (AG Leverkusen WM 80, 163).

50 Prozent, wenn die Wände so feucht sind, dass sich die Wohnung nicht einwandfrei nutzen lässt (LG Berlin GE 1991, 573).

 

 

Treten in Ihrer Wohnung irgendwann Mängel auf, dann muss Ihr Vermieter diese auch auf seine Kosten beseitigen. Er garantiert nicht anders als ein Hotelbesitzer in einem Hotel für den einwandfreien Zustand der gemieteten Räume. Rechtlich gesehen ist zwischen einem Hotelzimmer und einer Mietwohnung kein Unterschied. Beide werden auf Zeit gegen eine gewisse Summe gemietet.

 

Kommt Ihr Vermieter dieser Instandhaltungspflicht nicht nach, können Sie nach einer schriftlichen Aufforderung und Fristsetzung den Mangel auch selbst auf Kosten Ihres Vermieters beheben lassen. Außerdem haben Sie möglicherweise Schadenersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Bei besonders gravierenden Mängeln können Sie als Mieter sogar fristlos kündigen.

 

Ihr wichtigstes Recht bei Wohnungsmängeln ist aber Ihr Recht auf die Minderung der Miete. Zur Erklärung: Bei der Mietminderung behält der Mieter einen Teil des Mietzinses ein, den er nach Beseitigung des Mangels nicht mehr nachzahlen muss.

 

Selbst Mängel, die von Dritten (Mitmietern, Hausnachbarn, Bauarbeiter etc.) verursacht werden und auf die der Vermieter keinen unmittelbaren Einfluss hat und sie daher ggf. auch nicht selbst abstellen kann, berechtigen zur Minderung. Typische Beispiele dafür sind Gaststättenlärm, Fluglärm oder Störungen durch eine benachbarte Baustelle. Es genügt allein das Vorliegen eines Mangels, der den Wohnwert Ihrer Wohnung mindert, um Ihre Miete zu mindern.

 

Ganz gleich, welche Folgen Sie an eine mangelhafte Mietwohnung knüpfen wollen, Sie müssen Ihren Vermieter über das Vorliegen eines Mangels informieren. Dazu sind Sie als Mieter gesetzlich verpflichtet. Sollten Sie dies unterlassen, können Sie sogar vom Vermieter auf Schadensersatzersatz in Anspruch genommen werden. Diese Mängelanzeige muss aber nicht schriftlich erfolgen. Schriftlich sollte es nur deshalb gemacht werden, damit nachher der Vermieter nicht behaupten kann, dass ihm dies nie mitgeteilt worden ist. Denn Sie als Mieter müssen die Anzeige der Mängel gegenüber dem Vermieter beweisen.

 

Und: Nur mit einer Anzeige der Mängel verlieren Sie Ihr Recht auf Mietminderung auch dann nicht, wenn Sie trotz eines Mangels weiter die volle Miete zahlen.

 

Denn nach der Rechtsprechung können Sie rückwirkend ab Anzeige der Mängel die Miete noch mindern und zwar bis in das Jahr 2001 hinein. Die Grenze bildet nur die Verjährungsfrist von - in der Regel - 3 Jahren.

 

Wichtig: Sie dürfen die Miete bei angezeigten Mängeln auch mindern, selbst wenn Ihr Vermieter einer Mietminderung widerspricht. Dieser Widerspruch gegen die Mietminderung ist unbeachtlich und dient nur der Einschüchterung der Mieter. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr.

 

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Di

16

Nov

2010

Nur noch 3 Millionen Arbeitslose ! Der Aufschwung ist da?

Gute Nachricht möchte man meinen. Die Zahl der Arbeitslosen so tief wie vor 18 Jahren. 

 

Lassen Sie sich nicht von der angeblich niedrigen Arbeitslosigkeit blenden und denken Sie nicht, dass Sie sofort eine neue Arbeitsstelle bekommen, also warum gegen die Kündigung vorgehen.

 

Die Zahl der Arbeitslosen umfasst nur die Arbeitnehmer die Arbeitslosengeld tatsächlich bekommen.Nicht alle Arbeitslosen bekommen Arbeitslosengeld. Sondern nur die Wenigsten.

 

Da die Bezugszeit durch Hartz 4 auf 12 Monate reduziert wurde, fallen Langzeitarbeitslose automatisch raus. Wie leicht ließe sich diese Zahl auf 2 Millionen senken, wenn die Bezugsdauer nur noch 3 Monate betragen würde. Früher betrug die Bezugsdauer übrigens noch bis zu 36 Monate.  Deshalb sind die Arbeitslosenzahlen eben nicht mit früher vergleichbar. 

Leistungskürzungen für die Arbeitslosen führen damit im Ergebnis zu guten Nachrichten für die Politiker. 


Sie werden vielleicht einwenden, dass dann die Zahl der Beschäftigten doch relevant sei und diese sei doch ebenfalls kräftig gestiegen.

 

Richtig, aber: Die Zahl der Beschäftigten sagt eben so wenig etwas aus, denn der zunehmende Trend zur Teilzeitarbeit und Minijobs führt dazu, dass ein Vollzeitarbeitsplatz immer öfter von 2-3 Teilzeitkräften besetzt wird. So lässt sich die Zahl der Beschäftigten einfach vermehren.

 

Der wichtige Unterschied zu Amerka besteht in dem Kündigungsschutz, den es hierzulande gibt. Viel zu oft wird noch die Chance von Seiten der Arbeitnehmer auf Erhalt ihres Arbeitsplatzes oder Verlust des Arbeitsplatzes nur gegen eine Abfindung von bis zu 1 Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genutzt.



Eine solche Abfindung kann auch ohne Gang vor das Arbeitsgericht erreicht werden.

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Mo

01

Nov

2010

Soll Ihr Anwalt auch Ihr Mentaltrainer sein?

Methoden des Mentaltrainings sind einfach deshalb faszinierend, denn so vieles wird möglich, wenn wir lernen, unsere Gedanken so zu beeinflussen, dass wir uns selbst weniger boykottieren, sondern voller Energie und Freude unsere Ziele angehen und umsetzen!

 

Im wesentlichen geht es inhaltlich darum, wie wir das erreichen können, was wir uns wünschen und wie wir unser Leben so gestalten können, dass wir damit glücklich und zufrieden sind. Genau dafür können wir unsere Mentalkraft systematisch einsetzen.

 

Im Sport ist dies schon lange üblich: Der Trainer ist auch und gerade für das Wohlbefinden seines Schützlings zuständig. Gute Leistungen sind ohne entsprechende Einstellung zum Sport nicht möglich. Nicht nur der Körper sondern auch der Geist müssen trainiert werden um Höchstleistungen zu bringen.

 

Das geistige Training wird dabei nicht vom Trainer übernommen, sondern von einem Betreuer, der hierfür auch separat entlohnt wird. Die Sportler haben schon lange den Wert dieses geistigen Trainings erfasst.

 

Hierzu sind in den letzten Jahren zahlreiche Titel erschienen. Zum Beispiel von Tepperwein, Hirschhausen und vielen anderen mehr.

 

In  meinem Bereich der rechtlichen Auseinandersetzung hat sich dies noch nicht durchgesetzt. Hier geht es nur um rechtliche Probleme und die Hoffnung, dass mit deren Lösung ein glücklicheres Leben möglich wird.

 

Dem Anwalt wird dies auch nicht in seiner Ausbildung beigebracht und die Rechtsschutzversicherungen würden so etwas auch nicht bezahlen. Nach der Gebührenordnung für Anwälte wird nur die rechtliche Vertretung abhängig von der Höhe des Streitwertes bezahlt. Wie lange der Anwalt dafür gearbeitet hat, spielt keine Rolle. Es gibt nämlich kein Zeithonorar.

 

Eine solche psychologische Betreuung ist aber erst nach einer entsprechenden Ausbildung dem Anwalt möglich.

 

Es nutzt aber wenig, dass in einem Scheidungsverfahren nur juristische Fragen abgearbeitet werden. Denn hinter jedem Scheidungsfall steht menschliches Leid. Eine Lebensplanung hat sich als überholt herausgestellt. Diese wird mit der Scheidung „abgewickelt“, aber was kommt danach? Und wie geht man mit all der Trauer um, wie mit Kindern, die gern beide Eltern weiter um sich haben? Wie damit umgehen, dass einer aus dem gemeinsamen Haus auszieht und sich nun eine Wohnung sucht und dort allein lebt.

 

Oder die Ängste, die ein Jobverlust durch eine Kündigung hervorruft: Was mache ich dann? Wo soll ich mich bewerben? Wie gehe ich mit Absagen auf meine Bewerbung um?

 

In den letzten Jahren haben sich einige Anwälte zwar zu Mediatoren ausbilden lassen. Ein Mediator ist aber nur ein Vermittler, der beiden Parteien gegenüber sitzt und eine gemeinsame Lösung erarbeitet. Also auch dieser Anwalt besitzt hierfür nicht die notwendigen Kenntnisse.

 

Der Anwalt als Mentaltrainer berät dagegen nur eine Seite, aber nicht nur juristisch, sondern auch mental.  Sein Ziel ist, dass sich sein Mandant nicht als Verlierer fühlt, egal wie der juristische Konflikt endet.

 

So kann eine juristische Niederlage in Wahrheit sogar ein Sieg sein, denn er öffnet vielleicht Türen, die sonst immer geschlossen geblieben wären.

 

Eine Scheidung macht frei um jemand Neues kennenzulernen, der eine ganz andere Einstellung zum Leben besitzt. Die Kündigung durch den Arbeitgeber befreit mich von einer Tätigkeit, die ich schon lange nicht mehr mochte, aber deren Bezahlung ist nicht verlieren wollte.  

 

Der Mensch hält oft aus Unsicherheit an alten Strukturen fest und verpasst damit die Chance auf etwas Neues, das letztlich viel befriedigender ist. Der Anwalt soll dann oft dieses Alte um jeden Preis erhalten oder verteidigen.

 

Auch an der Börse entstehen die größten Verluste dadurch, dass man sich Niederlagen  nicht eingestehen will und Aktien im Minus oft jahrelang liegen lässt, weil man sie erst verkaufen will, wenn sie wieder im Plus sind. Der gleichen Logik nach ist der Anleger nicht bereit an eine Falschberatung zu denken und juristische Schritte gegen den Berater einzureichen, sondern er hofft weiter, dass seine Entscheidung doch richtig gewesen ist und es eben dauert bis es sich als richtig erweist. Als dies sind mentale Prozesse, die es zu hinterfragen gilt um richtige Entscheidungen zu treffen.

 

Dies dauert aber seine Zeit und bedarf einer entsprechenden Ausbildung und der Bereitschaft der Mandanten auch den entsprechenden Zeitaufwand zu vergüten.

 

Viel zu wenig bekannt ist Mandanten, dass der Anwalt, der sie wegen 300 € außergerichtlich vertritt und mit der Gegenseite Schriftverkehr führt gerade mal 32,50 € an Gebühren von der Rechtsschutzversicherung erhält. Hierbei spielt die Zahl und Länge der Schriftsätze überhaupt keine Rolle.

 

Eine gute psychologische Betreuung ist hierfür nicht machbar. Jede gute Leistung hat ihren Preis. Das gilt auch im Anwaltsberuf.

 

Sofern der Mandant auf eine solchen mentalen Betreung Wert legt, führt kein Weg an einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis vorbei.

 

 

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Do

28

Okt

2010

Alle Eheverträge werden einer Prüfung bei der Scheidung unterzogen

Wenig beachtet hat der Gesetzgeber am 1.4.2009 in § 8 I des Versorgungsausgleichsgesetzes eine Neuregelung bei Eheverträgen getroffen. Danach MUSS jeder Vertrag, der eine Regelung über einen Versorgungsvergleich betrifft, einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten.

 

Dies betrifft jede Regelung über die Altersversorgung der Eheleute. Geradie die beliebte Praxis sich vor der Scheidung in einem Vertrag über alle möglichen Ansprüche zu einigen ist damit zu Recht erschwert worden.

 

Denn zu oft hat auch hier der wirtschaftlich stärkere Ehepartner dem Schwächeren einen Verzicht auf nahezu alle Rechte als Ehepartner als Gegenleitung für die Heirat abgerungen. Dem schiebt damit der Gesetzgeber zu Recht einen Riegel vor. Die Richter müssen numehr prüfen, ob hier nicht ein für eine Seite unfairer Vertrag geschlossen worden ist.

 

Diese Regelung ist nur zu begrüßen, denn die Gerichte haben dies mehrheitlich bereits zuvor getan, aber es fehlte an einer gesetzlichen Verpflichtung des jeweiligen Richters hierzu. Aus meiner Sicht ist dies eine erfreuliche Entwicklung, denn der Staat hat nicht nur gegenüber  Banken in Not eine Verpflichtung. sondern auch gegenüber Bürgern untereinander.

 

 

 

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Mi

27

Okt

2010

Unbegrenzte Haftung bei Diebstahl einer EC-Karte trotz Gesetzesänderung bei der Commerzbank

Seit dem 1.11.2009 gelten zum Vorteil des Verbrauchers neue gesetzliche Regelungen für den Fall, dass die EC oder Kreditkarte abhanden kommt.

 

Nunmehr gilt: Der Bankkunde  ist bis zur Anzeige des Missbrauchs (§ 675l Abs.1 BGB)in Höhe von 150 EUR (verschuldensunabhängig!) ersatzpflichtig, § 675v Abs.1 BGB. 

 

Was macht nun aber die Commerzbank in einem solchen Fall in dem ich gerade Klage erhoben habe? Sie ignoriert diese Haftungsbegrenzung einfach.

 

Die gestohlene EC Karte befand sich im abgeschlossenen Kofferraum gut versteckt in einem neuen BMW auf einem gut  besuchten Parkplatz am Tage. Der Aufbruch dieses Fahrzeuges verursachte einen Schaden von 10.000 €. DIe Reparatur dauerte über eine Woche. Noch bevor die Klägerin wieder am Auto gewesen ist - an dem die Polizei bereits wartete - wurde ihr Konto um 1000 € erleichtert. Die sofortige Sperrung der Karte kam daher zu spät.

 

An sich sind hier nur 150 € als Haftung vorgesehen, aber die Commerzbank gibt sich nicht mit Peanuts zufrieden. Nein für die Commerzbank ist es grob fahrlässig, dass die Bankkundin die Karte nicht zuhause gelassen hat.

 

Interessant aber wozu habe ich eine EC-Karte, wenn das Mitnehmen schon grob fahrlässig ist? Wie stellt sich die Commerzbank denn deren Benutzung im Alltag vor?

 

Und wieso soll die Karte zuhause vor Dieben besser geschützt sein? Von Wohnungseinbrüchen scheint man bei der Commerzbank noch nichts gehört zu haben.

 

Die Haftung von 150 € auch ohne Verschulden des Bankkunden vor der Anzeige des Verlustes halte ich persönlich noch für zu hart. Selbst wenn der Kunde alles richtig macht und die Karte abhanden kommt bevor er dies überhaupt bemerken kann, haftet er in Höhe von 150 €. Und das gegenüber Banken, die für ihre Fehler mit großzügigen Hilfen auf Kosten des Steuerzahlers belohnt werden. Gerade die Commerzbank sollte nach meiner Meinung kulanter reagieren. Denn im Gegensatz zu anderen privaten Banken wurde sie erst 2009 teilverstaatlicht wegen ihres Mißmanagements im Rahmen der Kreditkrise.

 

Den Großen hilftt der Staat und die Kleinen sollen auf Schäden für die sie nichts können, trotzdem sitzenbleiben. Ach ja und die Schulden, die für die Verstaatlichung der Commerzbank vom Staat aufgenommen wurden, dürfen die Kleinen dann als Steuerzahler auch noch tragen. Oder glaubt jemand, dass der Kauf von 25 % der Aktien der Commerzbank dem Staat = dem Steuerzahler nichts kostet?

 

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